Förderung für Studierende

Voraussetzung für die Beantragung einer Förderung für Studierende:

* vollendetes 18. bis vollendetes 26. Lebensjahr

* Hauptwohnsitz in St. Peter am Hart während des gesamten Studienjahres

* Antragstellung nach Ablauf des Studienjahres vom 01.07. bis 31.10. d.J.

* Vorlage der Studienbestätigung für das Winter- und Sommersemester

 (Abgabe des Antrages und der Unterlagen im Gemeindeamt St. Peter am Hart - Bürgerservice) 

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01.07.2024