Förderung von Photovoltaik-Kleinstanlagen

In der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2023 wurde die Förderung von Photovoltaik-Kleinstanlagen beschlossen.

Photovoltaik-Kleinstanlagen erbringen eine Leistung von maximal 800 Watt und dürfen einfach an die Steckdose angeschlossen werden.

Die Gemeinde St. Peter am Hart fördert die Kosten für die Anschaffung mit Euro 90,--.

Diese Förderung wird nur einmal pro Haushalt gewährt. Voraussetzung dafür ist die Vorlage der entsprechenden Originalrechnung.

Der Förderzeitraum liegt zwischen  01.1.2024 und 31.12.2024.

Insgesamt wird eine Fördersumme von Euro 2.070-- bereitgestellt. Die Anträge werden nach Eingangszeitraum beim Gemeindeamt gereiht. Mit dem Aufbrauchen der maximalen Gesamtfördersumme endet die Fördermöglichkeit für das Kalenderjahr 2024.